Außenpolitik
Einspruch gegen Erdogans Kandidatur abgelehnt
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan darf trotz Protest der Opposition bei den Präsidentenwahlen am 14. Mai antreten. Die türkische Wahlbehörde lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Einspruch der Opposition ab. Erdogans Kandidatur sei mit dem Gesetz vereinbar. Mehrere Oppositionsparteien hatten zuvor Einspruch gegen Erdogans Kandidatur erhoben. Sie argumentierten, diese sei verfassungswidrig, weil Erdogan bereits zwei Mal zum Präsidenten gewählt worden sei.
© APA/AFP