Die Opposition argumentierte, dass Erdogan - der 2014 zum ersten Mal und 2018 zum zweiten Mal zum Präsidenten gewählt wurde - der Verfassung zufolge nur dann ein drittes Mal kandidieren darf, wenn das Parlament Neuwahlen erzwingt. Die Wahlen nun wurden aber via Präsidialdekret angeordnet. Nach Auffassung der Regierung zählen Erdogans vorherige Amtszeiten nicht.