Das bosnische Berufungsgericht wies Dodiks Klage gegen einen Beschluss der Zentralen Wahlkommission ab, die seine Amtsenthebung beschlossen hatte. Davor hatte dasselbe Berufungsgericht Dodik wegen separatistischer Aktivitäten rechtskräftig zu einer einjährigen Haftstrafe und zum Verlust seines Amtes verurteilt - und damit ein dementsprechendes erstinstanzliches Urteil eines Gerichts vom Februar bestätigt. Die Haftstrafe konnte Dodik durch Zahlung eines Strafgelds abwenden.