Luxemburg/Brüssel
Konvertierung nach Antrag nicht unbedingt Asylmissbrauch
Wechselt ein Asylanwärter nach Verlassen seines Landes die Religion und beruft sich dann in seinem Asylantrag auf die damit einhergehende Verfolgung in seiner Heimat, darf sein Antrag nicht pauschal als "missbräuchlich" abgelehnt werden. So urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Gerichtsspruch geht auf den Fall eines Iraners zurück, der in Österreich einen Folgeantrag auf internationalen Schutz gestellt hatte.