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Karmasin blitzte mit Enthaftungsantrag ab
Die am 2. März fest- und am 4. März in U-Haft genommene frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin bleibt weiter in U-Haft. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat Montagmittag einen Enthaftungsantrag ihrer Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm abgewiesen. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt. Der zuständige Richter habe entschieden, "dass die U-Haft nicht gegen gelindere Mittel substituierbar ist", sagte Salzborn auf APA-Anfrage.
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