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Italien macht Umweltschutz zum Bestandteil der Verfassung
Das italienische Parlament hat am Dienstagabend ein Gesetz verabschiedet, mit dem der Umweltschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll. Damit soll Artikel 9 der Verfassung wie folgt erweitert werden: "Die Republik schützt die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Ökosysteme, auch im Interesse der zukünftigen Generationen." Der Tierschutz ist davon allerdings nicht umfasst und wird konkret in einem normalen Gesetz geregelt.