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32.000 Kinder seit Pandemiebeginn in "Sonderbetreuung"
Seit Mitte März 2000 gibt es die Corona-Sonderbetreuungszeit, die Arbeitnehmern die Freistellung zur Betreuung ihrer minderjähriger Kinder ermöglicht. Mit 1. November des Vorjahrs kam ein Rechtsanspruch darauf hinzu, wenn es behördliche Schul- oder Klassenschließungen gibt. Dieser wurde bisher 558 mal geltend gemacht, hieß es am Samstag von Regierungsseite. Insgesamt konnten bisher 32.000 Personen betreut werden.
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