Seit Mitternacht dürfen Österreicher neben Ehe- und eingetragenen Partnern auch Lebensgefährten und Verwandte in Deutschland oder der Schweiz besuchen. Gründe für die Einreise sind außerdem wichtige familiäre Anlässe wie Hochzeiten, Begräbnisse oder religiöse Feiern. Gleiches gilt für Besitzer selbst genutzter Liegenschaften und Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Ebenso dürfen Menschen einreisen, die Tiere versorgen müssen. Touristische Reisen sind weiterhin nicht erlaubt. An der Grenze sollen nur mehr Stichprobenkontrollen durchgeführt werden. Das hatten Österreich, Deutschland und die Schweiz diese Woche vereinbart.