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Gerichtsbetrieb wird auf Minimum heruntergefahren
Der Gerichtsbetrieb wird nach den jüngsten Entwicklungen in der Corona-Krise weiter heruntergefahren. Ab Montag finden Gerichtsverhandlungen österreichweit nur mehr in den allernotwendigsten Fällen statt. Das bedeutet für die Strafgerichtsbarkeit, dass nur mehr in Haftsachen verhandelt wird, wo es um die Einhaltung von Fristen geht. Der Parteienverkehr wird weiter limitiert.
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