Geflogen wird im Überschall in rund 12.500 Metern Höhe über dem gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme von Ballungsräumen sowie den Ländern Tirol und Vorarlberg. Die Fluggebiete werden in Zusammenarbeit mit der zivilen Flugsicherung festgelegt. Die Überschallgeschwindigkeit beginnt bei rund 1.200 km/h. Nähert sich ein Eurofighter dieser Geschwindigkeit, kommt es zu Stoßwellen am Flugzeug. Diese können am Boden als Überschallknall wahrgenommen werden. Die Lautstärke des Knalls ist unter anderem abhängig von der Flughöhe, der Geländestruktur und der Wetterlage.
Die Ballungsräume um die Landeshauptstädte und um Wien werden für Überschallflüge ausgespart. Flüge im Unterschallbereich können über diesen Gebieten jedoch jederzeit erfolgen. Die genauen Zeitpunkte und Räume der Überschallflüge werden auf Facebook angekündigt.