APA
Bedingte Haft für Kärntner wegen Wiederbetätigung
Ein 27-jähriger Klagenfurter ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung von einem Geschworenensenat einstimmig schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Er hatte im Juni 2017 eine Hakenkreuzfahne gut sichtbar an der Balkonverglasung seiner Wohnung angebracht.