Schon vorigen Oktober hat die Kleine Zeitung die Nöte einer Familie in Graz Umgebung aufgezeigt. Stephanie und Bernd Höflechner kämpften damals bereits seit April 2025 um eine 1:1-Kindergartenbetreuung für ihren dreijährigen Sohn Jakob, der an Typ-1-Diabetes erkrankt ist. Denn ohne eine eigene Assistenzbegleitung kann der Kleine den Kindergarten nur eingeschränkt besuchen. Den Antrag auf die 1:1-Betreuung hat die Behörde aber auf Basis des Behindertengesetzes abgelehnt, weil keine Behinderung, sondern „eine chronische behandelbare Erkrankung“ vorliege, deren Krankheitsverlauf noch beeinflussbar sei. Die Bewilligung einer eigenen Betreuungsperson liegt im Kindergarten im Ermessen der Behörde. Im steirischen Schulassistenzgesetz ist hingegen seit 2024 ausdrücklich festgehalten, dass Kinder mit Typ-1-Diabetes Anspruch auf Schulassistenz haben – also auf Unterstützung durch geschultes Personal im Schulalltag.