"Kinder sollen nicht Opfer werden. Sie sollen schon vorher vor Übergriffen und Missbrauch geschützt werden“, teilten die zuständigen Ministerien, im Rahmen der Einigung auf ein „Kinderschutzpaket“, am Mittwoch mit. Das im Ministerrat beschlossene Maßnahmenpaket will auf drei Säulen aufbauen: Prävention, Strafverfolgung und Sanktionen sowie Opferschutz.

Um Kinder in Schulen besser vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt zu schützen, müssen künftig verpflichtende Kinderschutzkonzepte an Schulen umgesetzt werden. Diese beinhalten unter anderem einen Verhaltenskodex, eine Risikoanalyse sowie eine festgelegte Vorgehensweise, bei Gefährdung eines Kindes. Um in der Bevölkerung mehr Bewusstsein für das Thema Missbrauch zu schaffen, soll in den folgenden Monaten eine Kinderschutzkampagne umgesetzt werden. Darüber hinaus wird der als verharmlosend kritisierte Begriff der „Pornographischen Darstellung“ im Gesetz durch „bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen“ ersetzt werden.

Tätigkeitsverbot wird verschärft

Im Bereich der Strafverfolgung wurden Verschärfungen im Sexualstrafrecht angekündigt: Bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch drohen in Zukunft bis zu zwei Jahren Haft. Handelt es sich beim entdeckten Material um unmündige Minderjährige, warten bis zu drei Jahre Gefängnis auf die Besitzer. Wer eine „Vielzahl“ an Missbrauchsdarstellungen, also mehr als 30 Bilder oder Videos, anbietet oder verbreitet, muss mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Das Tätigkeitsverbot verurteilter Täter wird ebenfalls verschärft. Um eine Ausweitung der Verbote sicherzustellen, soll das bisherige Erfordernis der Tätigkeit oder Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt wegfallen. Die entsprechenden Regierungsvorlagen werden nun an das Parlament übermittelt.