Der Leiter der OStA Wien, Johann Fuchs, hat sich am Dienstag erneut vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten müssen und nicht schuldig bekannt. Er wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Fuchs wurde Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss vorgeworfen. Im vergangenen Sommer war Fuchs in erster Instanz schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 72.000 Euro verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Innsbruck hob den Schuldspruch aber auf. Zwar habe Fuchs mit dem suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek über eine Anzeige gesprochen, das Gericht sah dadurch aber keine öffentlichen oder privaten Interessen verletzt. Mit seinen Aussagen vor dem U-Ausschuss habe der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien versucht, "die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung abzuwenden".

Konkret ging es in der Anklage der Staatsanwaltschaft Innsbruck um zwei Ereignisse: Einerseits soll Fuchs im Dezember 2020 Aktenteile einer WKStA-Anzeige gegen eine ehemalige "Presse"-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben. Zudem soll er Pilnacek erzählt haben, dass die Anzeige von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht weiter verfolgt wurde. Pilnacek war in derselben Causa von einem Wiener Gericht rechtskräftig freigesprochen worden. Ihm wurde zur Last gelegt, einer "Kurier"-Redakteurin von der Anzeige erzählt zu haben.

"Nicht meine Kummernummer"

Fuchs räumte im Prozess einmal mehr ein, dass er mit Pilnacek zwar darüber gesprochen, aber die Dokumente nicht weitergeleitet habe. Der Sektionschef sei "nicht meine Kummernummer" gewesen, sondern er habe mit ihm einen "vertrauensvollen, gegenseitigen Austausch gepflegt". Ihn verbinde mit Pilnacek eine "berufliche Freundschaft". "Der Punkt, der mich belastet hat und wozu ich ihn konsultiert habe, war, dass Staatsanwälte und die Leitung der WKStA versucht haben, kritische Berichterstattung in den Medien zu kriminalisieren", beschrieb Fuchs seine Beweggründe.

Soll gelogen haben

Andererseits soll Fuchs laut Anklagebehörde genau in dieser Sache vor dem Ibiza-U-Ausschuss im März 2021 gelogen haben. Er gab dort an, sich nicht mehr erinnern zu können, die Aktenteile weitergegeben zu haben. Fuchs argumentierte am Dienstag erneut mit einem Aussagenotstand. Vor seinem Erscheinen im U-Ausschuss habe er von einer Verdachtsprüfung der Staatsanwaltschaft Innsbruck erfahren, er wusste allerdings nicht, worum es ging. Zudem hatten drei Oppositionsparteien Suspendierungsforderungen gestellt, er sei deshalb unter einem "Riesendruck" gestanden. Er habe seine Aussage so gestaltet, um sich selbst nicht zu belasten. Das Landesgericht hatte den Aussagenotstand in der ersten Instanz nicht gelten lassen, das OLG sah dies anders.

Aussagenotstand

"Das OLG hat zwei Haare in der Suppe gesucht und gefunden: Begründungsmängel und rechtliche Erwägungen zum Aussagenotstand", meinte wiederum Staatsanwalt Andreas Leo. Für ihn sei die Aufhebung durch das OLG "doch einigermaßen überraschend gewesen", er ging weiterhin von der Schuld des Angeklagten aus.

Fuchs' Verteidiger Martin Riedl sah in der ersten Instanz "wesentliche Verfahrensmängel" und kommentierte dies in seinem Eröffnungsplädoyer nur mit "Nobody is perfect". Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, warum Pilnacek in derselben Sache freigesprochen und Fuchs - der die Causa nur "intern" mit Pilnacek besprochen habe - schuldig gesprochen worden war.

Der Staatsanwalt meldete volle Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Verteidiger Martin Riedl sagte im Anschluss gegenüber Journalisten, dass er das nunmehrige Urteil erwartet habe und einer Berufung keine Chancen einräume. Solange das Verfahren laufe, sei auch ein disziplinarrechtliches Verfahren aufrecht. Schon im April letzten Jahres hatte der Jurist seine durch Justizministerin Alma Zadić (Grüne) veranlasste Suspendierung aufheben lassen. Seitdem ist Fuchs wieder normal Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien.