"Hier darf es null Toleranz geben." Mit diesen Worten präsentierte die Regierung ihre Pläne für die Reform des Verbotsgesetzes, die zahlreiche Verschärfungen im Bereich der Wiederbetätigung vorsieht. Laut Justizministerin Alma Zadić (Grüne) habe man mit Expertinnen und Experten die Werkzeuge im Kampf gegen das Wiederaufleben des Nationalsozialismus analysiert und sich auf entsprechende Änderungen geeinigt. "Es ist unsere historische Pflicht als Bundesregierung", klarzumachen, dass NS-Anhänger "in unserer Gesellschaft keinen Platz haben", erklärte die Justizministerin. Laut Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sei es wichtig, "hier Zähne zu zeigen, wenn man diese Taten verfolgen will".

Ein Überblick über die zentralen Punkte.

Posten aus dem Ausland wird strafbar

Die Reform sieht eine Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit vor. Wer also beispielsweise von Spanien aus antisemitische Inhalte, die an Österreich gerichtet sind, postet oder den Holocaust verharmlost, gegen den soll künftig nach dem Verbotsgesetz vorgegangen werden können. Das sei bisher nicht möglich. Laut Zadić sei das essenziell, da Propaganda und Radikalisierung "zunehmend im Internet stattfinden".

NS-Devotionalien werden abgenommen

Bisher ist das Einziehen von NS-Devotionalien nur möglich, wenn der Nachweis der Wiederbetätigung vorliegt. Der bloße Besitz war nicht strafbar. Künftig sollen Behörden diese den Betroffenen auch ohne entsprechendes Strafverfahren abnehmen dürfen. Diese gehören laut Edtstadler "ins Museum oder vernichtet".

Corona-Judensterne werden strafbar

Bei den Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen wurden vermehrt modifizierte Judensterne gesehen, auf denen das Wort "Ungeimpfter" zu lesen war. Diese Form der "Verharmlosung" soll künftig bereits ausreichen, um gegen die Träger nach dem Verbotsgesetz vorgehen zu können. Laut Gerhard Baumgartner, dem Leiter des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW), sei es wichtig, dass für Täter "im Umgang mit historischen Symbolen eine klare Linie erkennbar ist".

Entlassung bei Wiederbetätigung

Nach Bekanntwerden von NS-Verfehlungen durch Beamte soll eine Verurteilung nach dem Verbotsgesetz für sie automatisch zum Amtsverlust führen. Zudem sollen entsprechende Schulungen in der Justiz weiter ausgebaut werden.

Möglichkeit der Diversion

Bisher war es nur für junge Täter möglich, statt einer Freiheitsstrafe eine Diversion anzustreben. Das soll künftig auch für unbescholtene Erwachsene möglich sein. Laut Edtstadler wirke ein Rundgang im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen oder ein Gespräch mit Zeitzeugen manchmal mehr als eine Haftstrafe. Das begrüßt auch DÖW-Leiter Baumgartner. Er wünsche sich hier jedoch klarere Regelungen, wie eine solche aussehen könnte.

Die Reform soll am Mittwoch im Ministerrat vorgestellt und zügig auf den Weg gebracht werden, heißt es.