Dass Energie teurer wird, war schon zu Beginn des Jahres klar. Seit April wurde daher der Energiekostengutschein in Höhe von 150 Euro an Österreichs Haushalte verschickt. Bis 31. März 2023 kann er eingelöst werden. Wer ihn allerdings verlegt und einen neuen Gutschein benötigt, kann diesen nur noch bis 31. Oktober beantragen, erinnert nun das Finanzministerium.

Um einen neuen Gutschein anzufordern, gibt es zwei Möglichkeiten:

Wer seinen Energiekostengutschein möglichst rasch erhalten will, sollte ihn online beantragen, informiert das Finanzministerium, denn: Online-Anträge können rascher geprüft werden und die so beantragten Gutscheine werden per Mail statt per Post versandt.

Bisher rund 400 Millionen Euro an Gutscheinen eingereicht

"Mit den neuen Fristen haben wir den Energiekostenausgleich kundenfreundlicher gemacht", sagt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Ziel sei, "dass jede Bürgerin und jeder Bürger von dieser Entlastungsmaßnahme auch tatsächlich Gebrauch machen kann".

Bisher haben laut Finanzministerium mehr als 2,7 Millionen den Energiekostengutschein eingereicht, der Großteil wurde online eingelöst. Das entspreche einem potenziellen Entlastungsvolumen von 400 Millionen Euro. Der Energiekostenausgleich wird bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung vom jeweiligen Energieversorger abgezogen.

Nicht eingelöst werden darf der Gutschein von Einpersonenhaushalten, die mehr als maximal 55.000 Euro pro Jahr verdienen. Auch Mehrpersonenhaushalte, die insgesamt ein Jahreseinkommen von über 110.000 Euro aufweisen, dürfen den Gutschein nicht einreichen.