1. Der Bundespräsident hat rechtlich die Möglichkeit, die Regierung zu entlassen. Würden Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Ich würde nach Artikel 70, Absatz 1 des Bundesverfassungsgesetzes die Bundesregierung entlassen, weil sie eine schwer grundrechtswidrige Corona-Politik mit enormen Kollateralschäden, eine Sanktionspolitik mit verheerenden Folgen für Österreich sowie mehr als 100 vom Verfassungsgerichtshof festgestellte Verfassungsbrüche zu verantworten hat. Und weil die Regierung unfähig ist, effiziente Maßnahmen gegen die aktuelle Energie- und Teuerungskrise zu setzen. Zudem kam es bereits zu zehn Ministerwechsel und drei Bundeskanzlerwechsel.

2. Nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos stimmte der Präsident der Entlassung von Herbert Kickl als Innenminister zu und stellte VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein als erste Bundeskanzlerin vor. Wie hätten Sie in dieser Situation gehandelt?

Ich hätte als Bundespräsident in dieser Situation darauf hingewirkt, dass der damalige FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache die Regierung verlässt. Ob die Entlassung von Innenminister Herbert Kickl damals meine Zustimmung gefunden hätte, wäre von einer entsprechenden Rechtsprüfung abhängig gewesen. Auf das Ende oder die Weiterführung der damaligen Koalition hätte ich bis auf Weiteres keinen Einfluss genommen.

3. Hätten auch Sie Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) damals wegen der fehlenden Akten an den U-Ausschuss den Richter ins Haus geschickt?

Ich hätte Blümel – allenfalls auch in der Öffentlichkeit – fristgebunden dazu aufgefordert, die notwendigen Akten vollständig herauszugeben. Und ich hätte ihn dazu aufgefordert, die vollständige Herausgabe der Akten in Erinnerung an seinen Eid als Bundesminister zu bestätigen. Im Fall einer Weigerung hätte ich – und zwar ohne weiteren Verzug – den Rechtsweg beschritten. Für mich gilt ohne Ansehung der Person die Gleichheit vor dem Gesetz. Und zwar für alle Bürgerinnen und Bürger im Land.

4. Wie hätten Sie sich als Bundespräsident in die Corona-Politik der Regierung eingebracht?

Ich hätte mich von kompetenten und unabhängigen Wissenschaftlern beraten lassen. Da die propagierte Gefährdungslage akut nicht gegeben war und selbst Experten der Regierung keinen Lockdown, keine Schulschließungen befürworteten, sondern Schutz vulnerabler Gruppen, hätte ich mich gegen die rigorosen Maßnahmen mit unbestrittenen Kollateralschäden gestellt. Spätestens mit den Erkenntnissen des VfGH im Juli 2020 hätte ich der Regierung "empfohlen", zurückzutreten, um eine Entlassung zu vermeiden.

5. Muss Österreich jetzt die Neutralität überdenken?

Da rund 90 Prozent der Bevölkerung in Österreich die Neutralität befürworten, diese auch mittragen und eine aktive Neutralitäts- und Friedenspolitik der beste Garant für die Sicherheit unseres Landes ist, besteht aus meiner Sicht kein Anlass, die Neutralität zu überdenken. Sie wird hierzulande zudem auch als Recht und Pflicht verstanden. Die Neutralität ist ein Grundstein unserer Republik – und zwar seit dem Jahr 1955. Mit diesem Grundstein haben wir ohne Zweifel die besten Erfahrungen gemacht.

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