Rüstungslobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen des Vorwurfs der Geldwäsche zu sechs Monaten, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, verurteilt worden. Außerdem muss er 50.000 Euro zahlen, die er für die Geldflüsse bekommen haben soll. Es war bereits das zweite gegen ihn angestrengte Verfahren, in dem ihm Geldwäsche vorgeworfen wurde. 2013 setzte es jedoch einen Freispruch. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.