Der zweite Lockdown für Ungeimpfte Ende Jänner 2022 entsprach der Verfassung. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. Die Ausgangsbeschränkungen für Personen, die keinen gültigen 2G-Nachweis vorweisen konnten, stellte zwar "einen intensiven Eingriff in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Freizügigkeit und auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar", dennoch seien diese Grundrechte nicht verletzt worden, so der VfGH.

Mit Blick auf die Omikron-Variante habe das Gesundheitsministerium damit rechnen müssen, "dass es im Gesundheitswesen aufgrund der hohen Zahl an gleichzeitig infizierten Personen zu weiteren Personalausfällen und damit zu einer kritischen Situation kommen würde". Durch die zahlreichen Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung sei diese "daher auch insgesamt verhältnismäßig".

Notwendige Maßnahme hat Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt

Die Antragsstellerin hatte auch vorgebracht, dass das Infektionsgeschehen durch Maßnahmen wie Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht eingedämmt hätte werden können. Diese waren Ende Jänner aber bereits in Kraft, wurden zusätzlich zum Lockdown für Ungeimpfte auch weiter aufrechterhalten – und hatten allein "jedoch nicht ausgereicht, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten", schreiben die Verfassungsrichter.

Auch der Gleichheitsgrundsatz sei nicht verletzt worden, erkannte der VfGH. Es sei dokumentiert, dass es "auch noch Ende Jänner 2022 einen deutlichen Unterschied bei der Zahl an Neuinfektionen je nach Impfstatus" gegeben habe und "wesentlich mehr ungeimpfte Covid-19-Patienten in den Spitälern behandelt werden mussten".

Dass eine Maßnahme im Nachhinein aufgrund neuer Erkenntnisse womöglich anders zu treffen wäre, könne man der Behörde nicht vorwerfen, heißt es in einer Aussendung des Höchstgerichts: Gerade Entscheidungen über Covid-19-Maßnahmen müssten "in Anbetracht sich rasch ändernder epidemiologischer Gegebenheiten und des bei neu auftretenden Infektionskrankheiten und Krankheitsvarianten vielfach unvollständigen Wissensstandes typischerweise unter hoher Unsicherheit getroffen werden".