Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die vom 15. bis zum 21. November 2021 geltende 5. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die einen Lockdown für Ungeimpfte und nicht Genesene sowie einen 2G-Nachweis für bestimmte Orte vorsah, war weder gesetz- noch verfassungswidrig, heißt es in einer Aussendung des Höchstgerichts.