Mobilitätsministerin Leonore Gewessler (Grüne), ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger (ÖVP) und der grüne Mobilitätssprecher Lukas Hammer präsentierten heute eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Neuerungen sollen Verbesserungen "für Radfahren und Zufußgehen" bringen.

"Wir holen die Verkehrsregeln ins 21. Jahrhundert", kündigte Gewessler bei der Präsentation an, und: "Wir alle bekommen mehr Platz". Die Ministerin garantiert "mehr Verkehrssicherheit für alle".

Mehr Platz am Gehsteig

ÖVP-Verkehrssprecher Ottenschläger betont das "respektvolle Miteinander" aller Verkehrsteilnehmer. Mit Schulstraßen werde ein Tool erschaffen, um zeitlich befristete Verkehrsbeschränkungen bei Schulen zu schaffen, in denen nur noch Anrainer und Rettungsfahrzeuge einfahren dürfen.

Für Fußgängerinnen und Fußgänger soll es künftig mehr Platz und Ampelzeit geben. "Erst jetzt erhalten Fußgeherinnen und Fußgänger Vorrang auf den Gehwegen", sagt Gewessler und kündigt an:

  • Gehsteige müssen künftig freigehalten werden, das Behindern von des Gehwegs durch Autos oder Hindernisse wird untersagt
  • Ampeln müssen so geschalten werden, dass Fußgängerinnen und Fußgänger kürzer auf Grün warten müssen und länger über die Straße gehen können
  • Bei Öffi-Haltestellen auf Straßen, müssen Fahrzeuge künftig stehenbleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen

Erleichterungen am Rad

Auch für Radfahrende kündigt die Regierungen Verbesserungen an:

  • Beim Überholen von Radfahrern müssen Autos künftig mindestens zwei Meter Sicherheitsabstand einhalten, innerorts 1,5 Meter. Nur wenn das Auto weniger als 30 km/h fährt, darf auch enger überholt werden.
  • Einbahnen, die mindestens 4 Meter breit sind und in denen Tempo 30 gilt, sind für Radfahrende zu öffnen – es sei denn, die Behörde sieht die Sicherheit gefährdet
  • Das Nebeneinanderfahren mit einem Kind unter 12 Jahren wird erlaubt, bei Tempo 30 darf man auch neben einer erwachsenen Person radeln
  • Fehlende oder kaputte Ausrüstungsteile am Fahrrad werden künftig nicht mehr einzeln bestraft, sondern als ein einziges Vergehen gerechnet
  • Rechtsabbiegen bei Rot kann Fahrradfahrenden mit einem neuen Verkehrszeichen ("Grünpfeil") erlaubt werden

Der ÖVP-nahe ÖAMTC begrüßt Maßnahmen, die den Radverkehr erleichtern, grundsätzlich, sagt ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf. Er kritisiert aber die Pläne, Radfahrern das Rechtsabbiegen unter bestimmten Voraussetzungen, "die praxisfern formuliert sind": "Die Vorschriften müssen einfach und verständlich sein, damit ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr funktioniert", so der ÖAMTC-Jurist. 

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