Das Verkehrsministerium will mit einer umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) den Stellenwert des Zu-Fuß-Gehens und Radfahrens erhöhen. Derzeit laufe die finale Abstimmung mit den Parlamentsklubs von ÖVP und Grünen. Die Novelle werde "deutliche Verbesserungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, das Radfahren und der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden bringen", hieß es am Dienstag aus dem Ministerium. Details stehen noch nicht fest.

Einen Bericht der "Kronen Zeitung", wonach beispielsweise Radfahren gegen eine Einbahn künftig automatisch erlaubt sein soll, wenn die Straße mindestens dreieinhalb Meter breit ist und maximal 30 km/h gefahren werden darf oder Radler künftig unter bestimmten Voraussetzungen nebeneinander und bei Rot in eine Kreuzung fahren dürfen, bestätigte das Verkehrsministerium nicht. Bei dem zitierten Entwurf handle es sich "um einen sehr frühen Stand. Daher sind die diskutierten Punkte nicht aktuell bzw. unvollständig", wurde erläutert.

Sicherheit für "alle Verkehrsteilnehmenden"

"Die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit ihren Regeln für die sichere Nutzung der Straße durch alle Verkehrsteilnehmenden stammt in vielen Bereichen aus den 1960er-Jahren", hieß es auf APA-Nachfrage aus dem Büro von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne). Die geplante Novellierung basiere auf langjährig diskutierten Vorschlägen und auf der breiten Einbeziehung von Expertinnen und Experten. Dabei würden alle Verkehrsteilnehmenden und die Verkehrssicherheit berücksichtigt und den Verkehrsbehörden bessere Instrumente zur Verfügung gestellt.

Das bringe ein Mehr an Lebensqualität, Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und mehr Klimaschutz, wurde betont. Eine entsprechende Regierungsvorlage soll noch vor dem Sommer eingebracht werden.