Mit kommendem Montag, dem 19. April, steigt das Burgenland bekanntlich aus dem Ost-Lockdown aus. Während die epidemiologischen Folgen des Alleingangs von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) vorerst ungeklärt sind – die Intensivbetten der eng vernetzten Ostregion Wien–Niederösterreich–Burgenland (allein aus dem Burgenland pendeln täglich rund 50.000 Menschen aus) sind fast vollständig belegt –, wird das Bild immer klarer, was das rechtlich bedeutet.

Auf Nachfrage der Kleinen Zeitung bei Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der bis zur Angelobung von Wolfgang Mückstein am Montag den scheidenden Rudolf Anschober vertritt, wird der § 25 der aktuellen Corona-Verordnung, der den härteren Lockdown für die Ostregion festschreibt, inhaltlich verlängert – nur dass diese Sonderregeln ab Montag eben nur noch für Wien und Niederösterreich gelten, nicht mehr für das Burgenland.

Am Freitag soll der Hauptausschuss dazu tagen und eine mehrstufige Verlängerung der Verordnung absegnen: Der § 25 (minus Burgenland) wird bis 25. April verlängert, also nur um eine Woche. Die bundesweite Ausgangsbeschränkung – zwischen 20 und 6 Uhr darf man ja nur aus Ausnahmegründen das Haus verlassen – wird die höchstmöglichen zehn Tage verlängert, also bis 28. April. Der Rest der Schutzmaßnahmenverordnung – Maskenpflichten, Abstandsregelung usw. wird zunächst bis 2. Mai verlängert.

Ab Montag dürfen Geschäfte im Burgenland wieder aufsperren

Das heißt, ab Montag dürfen im Burgenland alle Geschäfte und Dienstleister wieder aufsperren, in Wien und Niederösterreich bleiben sie bis auf jene, die Güter des täglichen Bedarfs führen, zu. Jene Wiener und Niederösterreicher, die aber Shoppingtouren ins Parndorfer Outletcenter oder in den Baumarkt in Neusiedl am See planen, sollten sich nicht zu früh freuen: Das bleibt nämlich verboten.

Und zwar so: In ganz Wien, Niederösterreich und im gesamten Burgenland gilt aktuell eine ganztägige Ausgangsbeschränkung – wer auf der Straße angetroffen wird, muss der Polizei einen Ausnahmegrund nennen, warum er draußen sein darf. Ausnahmen gibt es etwa für berufliche Wege, Hilfen oder Erholung im Freien.

"Polizei wird streng kontrollieren"

Es gibt zwar auch eine Ausnahme, um einkaufen zu gehen; in der Ostregion ist sie aber beschränkt auf den Weg zu und von Geschäften, die dort geöffnet sein dürfen. Wer also sagt: "Ich fahr zum Supermarkt", darf hinaus, wer sagt: "Ich fahre zum Baumarkt nach Linz", der macht sich derzeit strafbar.

Das wird sich mit der neuen Verordnung nicht ändern, heißt es aus dem Gesundheitsministerium: Ab Montag gilt also, wer auf der Ostautobahn A4 von der Polizei kontrolliert wird und sagt: "Ich fahre zum Gewandshopping ins Parndorfer Outlet Center", der riskiert eine Strafe von bis zu 1450 Euro nach dem Covid-Maßnahmengesetz. Nachsatz einer Sprecherin: "Ich höre, die Polizei wird das streng kontrollieren."

Freilich bleiben nicht alle Wege ins Burgenland verschlossen: Wer beispielsweise den Ausnahmegrund "Erholung im Freien" ins Treffen führt, um am Neusiedler See spazieren zu gehen, für den gilt die Beschränkung nicht. Dass man jetzt nicht unterwegs ist, um shoppen, sondern um spazieren zu gehen, ist der Polizei nach § 19 der Schutzmaßnahmenverordnung "glaubhaft" zu machen.