Wer oder was ist daran schuld, dass die Ermittlungen im Sande verliefen?
WOLFGANG PESCHORN: Es ist eine Rechtsmittel-Entscheidung im Strafverfahren gefallen, die Parteien in diesem Verfahren sind die  Beschuldigten, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die Republik Österreich als Privatbeteiligte. Die Finanzprokuratur konnte für die Privatbeteiligte Beweisanträge stellen und der WKStA Beweismittel in die Hand geben, das haben wir umfangreich getan. Die Aufgabe der WKStA war es, die Ermittlungen zu führen und den Verdächtigungen zielstrebig nachzugehen.