Wer oder was ist daran schuld, dass die Ermittlungen im Sande verliefen?
WOLFGANG PESCHORN: Es ist eine Rechtsmittel-Entscheidung im Strafverfahren gefallen, die Parteien in diesem Verfahren sind die  Beschuldigten, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die Republik Österreich als Privatbeteiligte. Die Finanzprokuratur konnte für die Privatbeteiligte Beweisanträge stellen und der WKStA Beweismittel in die Hand geben, das haben wir umfangreich getan. Die Aufgabe der WKStA war es, die Ermittlungen zu führen und den Verdächtigungen zielstrebig nachzugehen.

Hat die WKStA versagt?
Gerichtsentscheidungen sind Tatsachen, es ist müßig, darüber zu diskutieren. Dass die Ermittlungen nur sehr langsam vorankamen,  dass es zu wenige Fortschritte gab, habe ich schon in der Vergangenheit mehrmals öffentlich bedauert.

Was jetzt?
Jeder hat diese Entscheidung und den Weg dorthin in seinem Bereich zu analysieren. Die Justiz wird sich das Verfahren anschauen und ihre Schlüsse daraus ziehen. Wir werden evaluieren, ob wir unser Ziel auch über andere Maßnahmen erreichen.

Welches Ziel?
Als wir uns 2013 auf den Weg machten, war es unser Ziel, die Angelegenheit "Eurofighter" umfassend zu untersuchen, um zu klären, ob die Korruptionsvorwürfe berechtigt sind und der Republik Österreich Ansprüche zustehen. Jetzt müssen wir nach gründlicher Analyse in nächster Zeit entscheiden, ob die Republik Österreich trotz der massiven Verdachtslage, dass sie im Jahr 2003 und 2007 im Zusammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter getäuscht wurde, von weiteren gerichtlichen Schritten im In- und Ausland Abstand nimmt.

Wie beeinflusst die Einstellung des Verfahrens die Beziehung zum Eurofighter-Hersteller Airbus?
Es ist ein Puzzle-Stein. Das gesamte Thema ist eingebettet in die Verpflichtung der Republik, eine aktive Luftraumüberwachung sicherzustellen. Bei den weiteren Schritten und Beschaffungsvorgängen werden jedenfalls die unionsrechtlichen und nationalen Vorgaben strikt eingehalten, die Finanzprokurator wird vom Verteidigungsministerium immer wieder beigezogen.

Bedeutet die Einstellung des Verfahrens, dass in Rüstungsgeschäften jeder weiter tun kann, was er will?
Es ist eine Herausforderung zu akzeptieren, dass es keine Relevanz hatte, dass Airbus in Deutschland ein Bußgeld von 80 Millionen wegen der "Ausschleusung zu unbekannten Zwecken"  von knapp 110 Millionen Euro in die Karibik in ein Briefkasten-Netzwerk akzeptiert hat, und ein weiterer Betrag von 55,1 Millionen Euro direkt von München über 15 Personen zum Zwecke "politischer Zuwendung" seinen Weg zurück nach Österreich gefunden hat. Beide Beträge stammen aus dem von der Republik bezahlten Kaufpreis.

Kennen Sie die Namen dieser Personen?
Ja, auch die WKStA verfügt über diese Liste. Und im Untersuchungsausschuss haben einzelne Betroffene dieser Zahlungsflüsse ja auch zugegeben, Gelder empfangen zu haben. Für das Oberlandesgericht war das offensichtlich kein Thema. Und auch in Deutschland ist der Deckel nach dem Bußgeld-Deal jetzt zu. Dass die Zahlungsflüsse bis dato nicht endgültig aufgeklärt werden konnten, ist bitter für die Steuerzahler.