Der Verfassungsgerichtshof wird demnächst bunt wie nie zuvor: Nach zwei von der FPÖ vorgeschlagenen Mitgliedern unter Türkis-Blau haben jetzt unter Türkis-Grün die Grünen ihr erstes Ticket zu besetzen. Sie könnten gleich beim Vizepräsidenten zum Zug kommen, avanciert doch Christoph Grabenwarter zum Präsidenten. Die knappe Mehrheit bleibt jedoch, zumindest was die Tickets betrifft, rechts-konservativ.

Sieben der 13 Mitglieder, die an Abstimmungen über Erkenntnisse teilnehmen - der Präsident tut dies nur ausnahmsweise - wurden von ÖVP oder FPÖ nominiert. Der künftige Präsident kam über ein ÖVP-Ticket ins Haus. Fünf Mitglieder sitzen auf SPÖ-Tickets und künftig eines auf einem grünen.

Seit Juni 2019 frei

Der den Grünen zum Vorschlag überlassene 14. Platz ist seit der Berufung der früheren Präsidentin Brigitte Bierlein zur Bundeskanzlerin im Juni 2019 frei. Die von ihr geführte Übergangsregierung verzichtete auf die Nachbesetzung, Vizepräsident Grabenwarter leitete den Gerichtshof interimistisch, bis die neue Regierung jetzt ihre Entscheidung getroffen hatte.

Auch ohne Ibiza-Crash und Bierleins Wechsel in die Regierung hätte ihr Posten Ende 2019 nachbesetzt werden müssen: Denn da hätte sie wegen Erreichens der Altersgrenze von 70 Jahren auch als VfGH-Präsidentin in Pension gehen müssen.

Verjüngungswelle

Mit ihrer Nachbesetzung ist eine große Verjüngungswelle am Gerichtshof abgeschlossen. Seit 2008 wurden bereits elf (und bald 12) der 14 Verfassungsrichter ersetzt - überwiegend weil sie die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht hatten, teilweise aus Gesundheitsgründen.

Bierleins Nachbesetzung wird die einzige der aktuellen Regierung sein - wenn die nächste Nationalratswahl nicht wieder vorgezogen wird. Denn die nächste, die zur 70er-Feier lädt, ist Claudia Kahr, im Jahr 2025. Nach ihr muss Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP-Ticket) Ende 2027 den Gerichtshof verlassen.

Vier Frauen im Gremium

Kahr ist eines der fünf SPÖ-nominierten Mitglieder - und eine von derzeit nur vier Frauen. Deutlich angehoben werden kann die Frauenquote erst in rund zehn Jahren: Von 2029 bis 2032 erreichen sechs der 14 Mitglieder das Pensionsalter.

Verfassungsrichter werden ohne Befristung bestellt, sie können nur durch eine Entscheidung des VfGH selbst abgesetzt werden. Ihr Amt endet mit Ende des Jahres, in dem sie die Altersgrenze von 70 Jahren erreichen. Offiziell werden die 14 Mitglieder und sechs Ersatzmitglieder des VfGH nicht von den Parteien, sondern von der Bundesregierung (Präsident, Vizepräsident, sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder), Nationalrat und Bundesrat (sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder) dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen. Dies ist im Bundes-Verfassungsgesetz geregelt.

In der Realität der Koalitionsregierungen wird das Vorschlagsrecht aber unter den Regierungsparteien aufgeteilt. Immer wieder gestehen VfGH-Mitglieder die Nähe zu einer Partei offen ein. Mit der Aufnahme in das Höchstgericht gehen sie aber in der Regel auf Distanz zur Politik - und stimmen nicht immer so ab, wie es der jeweiligen Ideologie entsprechen würde. Das kann man z.B. an der Öffnung der Ehe auch für Homosexuelle sehen: Diese Entscheidung fiel im Dezember 2017 - trotz schon damals gegebener bürgerlicher Mehrheit. Die Vorschlagenden würden sich, hatte auch Bierlein in ihrer Zeit als Präsidentin erklärt, "mitunter über das Abstimmungsverhalten der von ihnen Nominierten wundern".