Für Kinder mit Behinderung wurde in den letzten Wochen ohne jede Vorankündigung von den Finanzämtern die erhöhte Familienbeihilfe (inklusive Absetzbetrag 379,40 Euro pro Monat, Anm.) gestrichen. Grund dafür sind zwei Gerichtsentscheidungen von 2013 und 2016, wonach Personen, deren Lebensunterhalt überwiegend durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben.

Das Familienministerium kündigte nach Bekanntwerden der Kürzungen umgehend einen Stopp der Exekution der Gerichtserkenntnisse sowie eine gesetzliche Reparatur an. Bereits am morgigen Mittwoch werde ein entsprechendes Schreiben an die Finanzämter ergehen.

"Die Konsequenzen der Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnisse ist für uns nicht hinnehmbar. Wir lassen das so nicht zu. Eine Schlechterstellung von behinderten Kindern wird es mit uns nicht geben. Wir arbeiten intensiv an einer raschen Reparatur des Gesetzes. Die bereits ausgestellten Bescheide werden weder exekutiert noch eingemahnt werden. In diesem Zusammenhang kommt es zu keiner Ausstellung neuer Bescheide seitens der Finanz", sagte Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) gegenüber der APA.

Warum die Gerichtserkenntnisse erst jetzt und ohne Vorankündigung exekutiert wurden, war vorerst nicht zu eruieren. Aus dem Ministerium habe es jedenfalls keine entsprechende Order gegeben, wurde versichert.