Die Regierung wird den Ländern nun doch keine starren Maximalbeträge für die Mindestsicherung vorgeben. Bei der Regierungsklausur hatte die Koalition ihr Reformmodell noch als Obergrenze für die Länder bezeichnet. Vor allem in den westlichen Ländern und in Wien hätte das teils massive Kürzungen bedeutet. Am Donnerstag ruderte die Regierung dann zurück: zusätzliche Wohnbeihilfen sollen erlaubt bleiben.

Vorausgegangen war der entsprechenden "Klarstellung" von Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal massive Kritik der Armutskonferenz an den Regierungsplänen. Demnach würden Alleinerzieherinnen in den westlichen Bundesländern und in Wien nämlich schon ab dem ersten Kind Kürzungen drohen, obwohl die Regierung eigentlich angekündigt hatte, die Zuschüsse für Alleinerzieherinnen zu erhöhen. Familien müssten demnach in allen Bundesländern mit Kürzungen rechnen.

Wie ein Rundruf der APA in den Landesregierungen ergab, können Alleinerzieherinnen mit zwei Kindern in Tirol derzeit inklusive Mietzuschüsse nämlich mit bis zu 1.841 Euro Unterstützung rechnen - je nach Wohnort und tatsächlich zu zahlender Miete. In Vorarlberg sind es bis zu 1.702 Euro, in Salzburg bis zu 1.647 Euro und in Wien 1.452 Euro. Das Regierungsmodell sieht für diese Familien dagegen einen Maximalbetrag von 1.383 Euro vor.

Abstimmungsgespräche

Die Tiroler ÖVP hatte wegen der Wohnbeihilfe bereits am Mittwoch "intensive Abstimmungsgespräche" mit den Kollegen in Vorarlberg und Salzburg über die Mindestsicherung angekündigt. Der Tiroler ÖVP-Klubchef Jakob Wolf begrüßte nämlich zwar die Vereinheitlichungs-Pläne, pochte gegenüber der APA aber auf ausreichend Spielraum für die Länder, um unterschiedliche Wohn- und Lebenshaltungskosten abdecken zu können.

Der am Montag beschlossene Ministerratsvortrag zur Reform der Mindestsicherung sieht diesen Spielraum nicht vor. Im Gegenteil: Im Punkt "Leistungsrecht" heißt es, dass die Mindestsicherung für eine Einzelperson maximal 863 Euro ausmachen soll und (nach Abzug des Arbeitsqualifizierungsbonus) "im Rahmen des Ermessens der Bundesländer nach Wohnbedarf und sonstigem Bedarf aufzuteilen" ist. Auf Nachfrage bestätigte ÖVP-Klubchef August Wöginger, dass es sich bei den Bundes-Vorgaben um Maximalbeträge handeln soll, die von den Ländern nur unterschritten werden können.

Am Donnerstag verkündete Regierungssprecher Launsky-Tieffenthal dann, dass zusätzliche Wohnbeihilfen weiterhin möglich sein sollen. "Diese Mietzuschüsse für Alleinerzieherinnen sind nicht von der Mindestsicherungsregelung umfasst und werden künftig auch weiterhin gelten. Alleinerzieherinnen in allen Bundesländern sind die Gewinnerinnen dieses Modells", sagte Tieffenthal in einer Aussendung. Auf Nachfrage, ob die Bestimmung hinsichtlich der Mietzuschüsse nur für Alleinerziehende oder etwa auch für Familien gelten soll, hieß es, den Ländern stehe es frei, diese Sozialleistungen nach deren Vorstellungen zu vergeben.