Nazikeller-Affäre - Anklage gegen Kellereigentümer
Der Auftritt von fünf Burgenländern, die in der Doku "Im Keller" von Ulrich Seidl feiernd vor einem Hitlerbild und einer Hakenkreuzfahne zu sehen waren, hat für einen von ihnen rechtliche Folgen: Der Eigentümer des Kellers wurde wegen Verstoßes gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes angeklagt, bestätigte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Dienstag einen Bericht des ORF Burgenland.