Staatsschutz: Gerichtliche Kontrolle soll überlegt werden
Der Strafrechtler Helmut Fuchs begrüßt die Absicht, die Kompetenzen der Sicherheitspolizei im Bereich Staatsschutz in einem eigenen Gesetz zu regeln. Angesichts des vom Innenministerium vorgelegten Entwurfes regt er aber an, über eine richterliche Kontrolle beim Einsatz von Vertrauenspersonen nachzudenken. Ein Staatsschutzgesetz an sich ist für Fuchs ein "Fortschritt".