Viermal pro Jahr setzen sich die Mitglieder des Verfassungsgerichts in der Regel für drei Wochen zusammen, um über die anstehenden Verfahren zu beraten und zu entscheiden. Am 2. März startet das nächste, Session genannte Treffen, und der Strauß an Themen könnte bunter kaum sein, eine Mischung aus juristischen Kuriosa und gesellschaftspolitischen Weichenstellungen.