Seit vier Monaten ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Das Amtsgeheimnis wurde dadurch zwar nicht in jeder Spore seiner Existenz abgeschafft, aber weiter eingeschränkt. Für die Behörden und die ebenfalls umfassten staatlichen Institutionen und Unternehmen bedeutete dies eine Umstellung, begleitet von der Sorge vor einem Ansturm der Anfragen. Der ist bisher ausgeblieben, die rechtlichen Unsicherheiten sind aber noch groß.