Die Bundesregierung will mehr Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln schaffen. Solche Klauseln bestimmen, wie langfristige Verträge an die Inflation angepasst werden. Dazu gehören beispielsweise Mietverträge, Handyverträge und auch Versicherungen, die automatisch an die Teuerung angepasst werden können.

Im Sommer hatten zwei gegensätzliche höchstgerichtliche Entscheidungen zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen, erst durch den Verfassungsgerichtshof, dann durch den Obersten Gerichtshof, für Rechtsunsicherheit gesorgt. Im September beschloss die Bundesregierung, dass zu viel bezahlte Mieten ab Januar 2026 nur noch rückwirkend fünf Jahre zurückgefordert werden können anstatt bislang bis zu 30 Jahre. Laut Konsumentenschützern gab es aber noch Unklarheiten für andere Verträge, weshalb die Bundesregierung am Freitag weitere Regelungen ankündigte.

Ergänzungen im Konsumentenschutz

Dazu sind je zwei Ergänzungen im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und im Konsumentenschutzgesetz vorgesehen. Die neue Regelung gilt rückwirkend, damit „Vermieter und Unternehmer nicht Jahrzehnte an bereits geleisteten Zahlungen überraschend zurückzahlen müssen“, wie es in einer Aussendung des Justizministeriums heißt. Zugleich bleibe es aber möglich, unrechtmäßige Zahlungen, die in den letzten fünf Jahren geleistet wurden, einzuklagen.

Alle Beteiligten würden dadurch Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen erhalten, verspricht das Justizministerium: Mieter können die Anpassungen besser vorhersehen, Unternehmen profitieren von Planungssicherheit und stabilen Rahmenbedingungen. Ohne klare Regeln drohen Investitionsstopps, weniger Neubau und damit verbundene steigende Mieten und Preise.

„Rechtsunsicherheit beendet“

Die Regelung für Mietverhältnisse wird nun auch auf andere Dauerschuldverhältnisse ausgeweitet. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP): „Mit diesem Gesetz schaffen wir Stabilität für alle Dauerschuldverhältnisse – vom Mietvertrag bis zum Handy und Versicherungsvertrag – und stellen die Wertsicherung auf eine klare gesetzliche Basis.“

Damit beenden wir die Rechtsunsicherheit der letzten Jahre und verhindern ein negatives Szenario, das Mieter wie Vermieter, Konsumenten wie Unternehmer gleichermaßen bedroht hätte. Das ist ein großer Erfolg für Rechtssicherheit, leistbare Preise und den Wirtschaftsstandort Österreich.“