Darf eine Frau ihre Eizellen einfrieren lassen? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Juni der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach einem Antrag einer Frau, die genau das machen will, aber laut Gesetz nicht darf. Der Hintergrund: In Österreich ist es verboten, die eigenen Eizellen einfrieren zu lassen, um deren Qualität länger aufrechtzuerhalten und damit eine Schwangerschaft auch in späteren Jahren noch zu ermöglichen. Gibt es medizinische Gründe eine Schwangerschaft auf später aufzuschieben, ist das Einfrieren von Eizellen allerdings erlaubt. Dazu zählt beispielsweise eine Chemotherapie während einer Krebserkrankung, weswegen eine „Schwangerschaft nicht mehr durch Geschlechtsverkehr herbeigeführt werden kann“.
Eine Frage der Autonomie?
Die Antragstellerin argumentiert mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Grundrecht). Häufige Gründe für das Einfrieren von Eizellen ohne medizinischen Grund (Social Egg Freezing) sind beispielsweise der Wunsch nach finanzieller Stabilität oder das Warten auf einen passenden Partner oder eine passende Partnerin. Eine Aussage der Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) bringt die Diskussion wieder auf den Tisch: Sie könne sich durchaus vorstellen, das Verbot aufzuheben – „man könne über jede Maßnahme, die dazu beiträgt, dass wir mehr Kinder bekommen, debattieren.“
Rein medizinisch gebe es auch keinen triftigen Grund, das Einfrieren von Eizellen zu verbieten, wie der Genetiker Markus Hengstschläger erklärt. Die Wahrscheinlichkeit, schwanger zu werden, nimmt mit dem Alter rapide ab: Zunächst nimmt die Menge der Eizellen ab, außerdem wird auch die Qualität schlechter. „Bei einer 25-Jährigen rechnet man damit, dass 80 Prozent der Eizellen genetisch unauffällig sind, bei einer 40-Jährigen sind es schon nur noch 20 Prozent“, so Hengstschläger. Die Durchführung sei unkompliziert: Es werden Eizellen entnommen und dann eingefroren. Der Eingriff dauert keine 30 Minuten – ein Aufenthalt im Krankenhaus ist nicht nötig. Komplikationen, die laut Hengstschläger jedoch äußerst selten sind, sind leicht in den Griff zu bekommen „Es kann zum sogenannten Überstimulationssyndrom kommen – also dass nach der Punktation zu viele Eizellen nachproduziert werden. Das tritt ungefähr in einem von 1000 Fällen auf.“ Die Eizellenentnahme ist allerdings auch eine finanzielle Frage: Man müsse auf jeden Fall mit einem „fünfstelligen Betrag“ rechnen, um Eizellen zu entnehmen und einzulagern.
Österreich diesbezüglich restriktiv
In anderen europäischen Ländern ist zumindest die finanzielle Frage bereits geregelt: So in Frankreich, wo die kompletten Kosten – von der Medikation bis zur Punktation und Einlagerung der Eizellen – von der Krankenkasse übernommen wird. Auch in Deutschland ist das Einfrieren von Eizellen ohne medizinischen Grund erlaubt – die Kosten dafür werden zwar nicht von der Krankenkasse übernommen, sind aber deutlich niedriger als in Österreich.
Ob ein Kind aus einer eingefrorenen oder aus einer „frischen“ Eizelle entsteht, macht laut Hengstschläger keinen Unterschied – die Qualität der Eizellen verschlechtert sich bei dem Verfahren nicht. Zu bedenken sei allerdings, dass eine späte Schwangerschaft mit Risiken wie beispielsweise einer Frühgeburt einhergeht. Denkbar sei also eine Altersgrenze für eine Schwangerschaft – ein striktes Verbot von Social Egg Freezing hält der Genetiker Markus Hengstschläger jedoch nicht für zeitgemäß.
Politische Rahmenbedingungen noch unklar
Die Entscheidung liegt derzeit noch beim VfGH und steht auf der Tagesordnung der laufenden Session. Sollte eine Entscheidung fallen, werde diese in den nächsten Wochen bekannt gegeben, heißt es auf Nachfrage aus dem VfGH. Über politische Rahmenbedingungen könne man sich also wenn es so weit ist, noch Gedanken machen. Auch die ÖVP ist sich nämlich uneins: Während für Ministerin Plakolm durchaus denkbar ist, das Verbot aufzuheben und sich offen für eine Debatte zeigt, plädiert Gudrun Kugler, Menschenrechtssprecherin der ÖVP und Sonderbeauftragte für den demografischen Wandel, eher für strukturelle Reformen, um die niedrige Geburtenrate in Österreich zu erhöhen. Henrike Brandstötter, Frauensprecherin der Neos, betont die klare Zustimmung ihrer Partei für eine Aufhebung des Social Egg Freezing Verbotes. Auch an der SPÖ scheitert es bekanntlich nicht - der Koalitionspartner ÖVP dürfte sich bislang also querstellen und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abwarten. Damit kann die Entscheidung solange hinausgezögert werden, bis das Verbot aufgehoben werden muss - sollte denn die Entscheidung beim VfGH positiv ausfallen.