„Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft zulässig“, heißt es in Paragraf zwei des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Das bedeutet, alleinstehenden Frauen ist es per Gesetz in Österreich nicht erlaubt, sich künstlich befruchten zu lassen und sich Eizellen entnehmen zu lassen, um für eine spätere Erfüllung des Kinderwunsches einfrieren zu lassen. Dieses „Social Egg Freezing“ ist übrigens auch in einer Ehe bzw. einer eingetragenen Partnerschaft nur möglich, wenn ein gesundheitliches Problem vorliegt – etwa eine bevorstehende Chemotherapie oder eine Erkrankung wie Endometriose.
Verhandlung vorm Höchstgericht
Darf ich als Frau meine Eizellen „für später“ einfrieren?
In Österreich ist es für gesunde Frauen verboten, Eizellen entnehmen und für einen späteren Kinderwunsch einfrieren zu lassen. Eine Wienerin bekämpft dieses Verbot nun vor dem Verfassungsgerichtshof.
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