Im Innenministerium halte sich die Panik in Grenzen, beruhigt ein Mitarbeiter am Freitag auf Anfrage. Kurz zuvor wurde bekannt, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) Hürden für EU-Länder festlegt, was die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten betrifft. Diese Festlegung dient den Ländern (inklusive Österreich) dazu, die Anträge von Asylwerberinnen und -werbern aus diesen Ländern in schnelleren Verfahren zu bearbeiten, weil man diese als grundsätzlich sicher erachtet.
„Werden weiter abschieben“
Innenministerium zeigt sich von EuGH-Urteil unbeeindruckt
Die ÖVP gibt sich von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unbeeindruckt, man wolle weiterhin Abschiebungen durchführen.
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