Im Innenministerium halte sich die Panik in Grenzen, beruhigt ein Mitarbeiter am Freitag auf Anfrage. Kurz zuvor wurde bekannt, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) Hürden für EU-Länder festlegt, was die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten betrifft. Diese Festlegung dient den Ländern (inklusive Österreich) dazu, die Anträge von Asylwerberinnen und -werbern aus diesen Ländern in schnelleren Verfahren zu bearbeiten, weil man diese als grundsätzlich sicher erachtet.