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Acht Wochen Zeit

FPÖ-regierte Steiermark könnte Veto gegen Messenger-Überwachung einlegen

Wegen Einbettung des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Bundesländer dem nicht unumstrittenen Gesetz zustimmen. Landeshauptleute müssen sich innerhalb von acht Wochen äußern, sonst tritt das Gesetz in Kraft.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Die Steiermark könnte ein Veto gegen die Messenger-Überwachung einlegen, da die Zustimmung aller neun Bundesländer erforderlich ist.
  • Das umstrittene Gesetz zur Überwachung von Messenger-Diensten wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und einem Großteil der Neos beschlossen.
  • Sicherheitsbehörden sollen die Möglichkeit erhalten, den Chatverkehr von Terrorverdächtigen auf WhatsApp oder Signal zu überwachen.
  • Vor dem Einsatz ist die Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten und des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich.
  • Die Landeschefs müssen innerhalb von acht Wochen ihre Entscheidung bekanntgeben, sonst gilt dies als Zustimmung.
Nach jahrelangem Tauziehen stimmte der Nationalrat mit Mehrheit der Messenger-Überwachung zu
© APA / Tanja UngerbÖck
Nach jahrelangem Tauziehen stimmte der Nationalrat mit Mehrheit der Messenger-Überwachung zu
© APA / Tanja UngerbÖck
Michael Jungwirth
9. Juli 2025,
18:30 Uhr

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