„Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind (...) an keinen Auftrag gebunden.“ So steht es im Artikel 56 des Bundes-Verfassungsgesetzes. Oder auf gut Deutsch: Die Mandatare können – Parteilinie hin oder her – abstimmen, wie es ihr Gewissen verlangt. So viel zur Theorie des freien Mandats. Die gelebte Praxis ist jedoch komplizierter. Sonst würde es nicht nur alle heilige Zeiten passieren, dass sich einzelne Abgeordnete gegen ihren eigenen Klub stellen.
Scherak, Krisper & Co
Warum Abweichler im Hohen Haus so selten sind
Es ist die seltene Ausnahme von der Regel: die Stimmabgabe gegen die eigene Partei. Diese Woche ist es allerdings gleich mehrfach passiert. Was steckt dahinter.
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