Einem Parteifreund zu einem Posten oder einer Wohnung verhelfen: Das war über Jahrzehnte eine mehr als lässliche Sünde im politischen Alltag der zur Hauptsache, aber keineswegs nur schwarz-roten Zweiten Republik. Schließlich fußte darauf die Machtorganisation des heimischen Klientelismus. Dessen Grundprinzip war schon immer eine verfeinerte Form der Informalität: Wo kein Richter, da kein Kläger – und überhaupt halten das „die anderen“ ja ganz genau so.