Man sei am Ende der Belastbarkeit, deswegen werde die Stopptaste gedrückt. So begründete Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) am Mittwoch die geplante Pause beim Familiennachzug für Asylwerber. Im Ministerrat wurde sie bereits beschlossen. Im Parlament könnte die Neuerung bereits im April verabschiedet werden und ab Mitte Mai gelten. Ziel ist es, die Systeme vor weiterer Überlastung zu schützen, so die offizielle Begründung auch gegenüber der EU-Kommission. Vor allem das Schulsystem stoße laut Regierung aufgrund des Zuzugs von zum Teil nicht alphabetisierten Flüchtlingen an seine Grenzen.
ÖVP-General: EU-Recht werde auch an anderer Stelle gebrochen
Geplant ist, dass Anträge zwar weiterhin gestellt werden können, aber vorläufig nicht bearbeitet werden. Europarechts-Experten sind skeptisch, ob sich das Vorhaben der neuen Bundesregierung umsetzen lässt. Denn der Familiennachzug gilt als Menschenrecht. Der neue Generalsekretär versuchte in der ZiB 2 bei Armin Wolf sichtlich bemüht darzulegen, warum das Vorhaben der Bundesregierung mit EU-Recht konform gehen soll. Aus Sicht Marchettis würden andere europäische Gesetze wie die Dublin-Verordnung tagtäglich gebrochen.
Das wollte Wolf als Vergleich nicht gelten lassen. Derzeit gebe es keine Welle, die Zahl der Anträge für Familiennachzug sei so gering wie lange nicht mehr. Schließlich müsse die Bundesregierung, in Brüssel überzeugend darlegen, warum in Österreich derzeit - nach Artikel 72 EU-Vertrag - eine nationale Notlage herrsche. Bisher, so Wolf, konnte kein Land, nicht einmal Griechenland oder Italien, diesen Notstand belegen. Marchetti zeigte sich überzeugt, dass man die „im Dialog der EU gut argumentieren“ könne.
Schmerzgrenze für EU-Defizitverfahren ist die Konjunktur
Zudem wollte Armin Wolf wissen, ob die Bundesregierung bereit sei, das EU-Defizitverfahren in Kauf zu nehmen. Auch hier wand sich Marchetti um eine konkrete Aussage. Man werde versuchen, durch Sparen das Defizitverfahren abzuwenden, allerdings nur bis zu einer Schmerzgrenze. Diese machte der ÖVP-Generalsekretär an der Konjunktur fest. „Man müsse abwarten, wie sich die Konjunktur entwickelt“, schließlich wolle man keine Maßnahmen treffen, die der Konjunktur schadeten.
Wenig Konkretes gab es auch beim Thema ORF-Stiftungsrat und Rundfunkbeitrag. Hier empfahl Marchetti: „Wir sollten in dieser Causa die Emotionen herausnehmen“. Auf Wolfs wiederholte Nachfrage, warum die neue Regierung den ORF nicht politisch unabhängig mache und wozu es einen ÖVP-Freundeskreis im Stiftungsrat brauche, blieb Marchetti eine Antwort schuldig.
Marchetti zu Einsparungen: Auch ORF muss Beitrag leisten
Auf die Frage, warum zwar der Rundfunkbeitrag bis 2029 auf Stand von 2024 eingefroren werde, die Parteienförderung aber nur für ein Jahr, warf der Generalsekretär ZiB2-Anchorman Wolf mangelnde Unparteilichkeit vor, weil Marchetti diesen als ORF-Angestellten direkt von möglichen Sparmaßnahmen direkt betroffen sieht. „Es macht mir weder beim ORF noch bei den Pendlern Spaß zu sparen, aber wir müssen beim Budget auf eine gerade Linie kommen.“ Daher müsse an vielen Stellen gespart werden und auch ORF seinen Beitrag leisten.