Jener syrische Asylberechtigte, der am Wochenende den Anschlag in Villach verübt hatte, wird sich bald vor Gericht verantworten müssen. Doch schon jetzt werden Rufe laut, wonach der Angreifer zügig verurteilt und abgeschoben werden soll. In der Praxis würde dieses Vorhaben jedoch auf massive Hürden stoßen. Denn auch Straftäter können aktuell kaum nach Syrien oder Afghanistan abgeschoben werden.
Sie wollen weiterlesen?
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano"). Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind. Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.