Rot, Gelb, Grün. Diese Farbpalette hat im Protokoll der Regierungsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP eine erläuternde Bedeutung. Grün steht für Einigung, Gelb für Verhandlungsbedarf, Rot für Dissens. In dem mehr als 220-seitigen Dokument, das der Kleinen Zeitung vorliegt und über das der ORF zuerst berichtete, ist dadurch gut herauszulesen, was zwischen diesen beiden Parteien bereits vereinbart wurde – und was nicht.
Im Kapitel Justiz stehen die meisten Punkte auf Grün. So soll etwa das Ehealter auf 18 Jahre angehoben werden und das Eheverbot auf Verwandte bis zur vierten Linie (Cousins und Cousinen) erweitert werden. Der Strafrahmen für Schlepperei soll erhöht und die Spionage-Paragrafen verschärft werden. Die Strafmündigkeit soll auf 12 Jahre gesenkt, dabei soll aber die Strafhaft nur „allerletzte Maßnahme“ sein.
Eigener Straftatbestand für „Klimakleber“
Eine eigene Strafbestimmung soll für „Klimakleber“ geschaffen werden und nicht näher definierte „strafrechtliche Bestimmungen, die negativen Einfluss auf den Wirtschaftsstandort“ haben, geprüft werden. Ein Punkt richtet sich offenbar direkt an Tierschutz-Organisationen. Denn ebenfalls auf Grün gestellt ist die Formulierung einer Verschärfung des Straftatbestandes des Hausfriedensbruchs „insbesondere gegen das illegale Eindringen in Stallungen“.
Die ÖVP brachte in den Verhandlungen den bereits in der vergangenen Legislaturperiode geäußerten Wunsch nach einem Zitierverbot aus Ermittlungsakten durch. Allerdings blitzte die Volkspartei bei der FPÖ mit dem Wunsch nach einer Generalstaatsanwaltschaft ab. Auch die Messenger-Überwachung wird von den Freiheitlichen abgelehnt.
Erschwernis für Hausdurchsuchungen
Auf Grün steht dagegen die Ausweitung der richterlichen Begründungsanforderungen bei Bewilligungen staatsanwaltschaftlicher Anordnungen. Jede Maßnahme, ob Hausdurchsuchung oder Handysicherstellung, muss von einem Richter per Stampiglienbeschluss genehmigt werden. Bei einer Ablehnung muss der Richter oder die Richterin eine Begründung formulieren. Das ist etwa Anwälten seit Jahren ein Dorn im Auge, da eine Genehmigung vom Aufwand her privilegiert wird. Das will Schwarz-Blau ändern.
Interessant ist auch, was die FPÖ im Justizkapitel forderte. Sie will Schmerzensgeld für Geschädigte von Covid-Maßnahmen. Der Verhetzungs-Paragraf sollte laut FPÖ-Wunsch „evaluiert“ werden und nur bei physischer Gewalt, nicht bei Hass angewandt werden – die ÖVP ist dagegen. Auch wollten die Blauen den Tatbestand der Herabwürdigung religiöser Lehren streichen, was ebenfalls von der ÖVP abgelehnt wurde. Auf Rot gestellt ist auch die FPÖ-Forderung nach einer Abschaffung anonymer Anzeigen.
Noch offen war zum Zeitpunkt des Protokolls, das bereits einige Tage alt und daher nicht mehr ganz aktuell ist, wie FPÖ und ÖVP erklärten, die Ausweitung der parlamentarischen Immunität von Abgeordneten.