Der Anfang des Jahres ist häufig der Zeitpunkt des Inkrafttretens neuer gesetzlicher Bestimmungen. Im Fall des Informationsfreiheitsgesetzes dauert es noch. Das vor elf Monaten beschlossene Aus für das Amtsgeheimnis wird erst im September wirken, bis dahin sind noch recht umfangreiche Vorarbeiten nötig – die auch recht teuer sind. Allein der Ausbau der IT-Infrastruktur wird rund 800.000 Euro kosten.
Die SPÖ hatte zu den derzeit laufenden Vorbereitungen parlamentarische Anfragen an alle Ministerien geschickt, rund um Weihnachten langten die Beantwortungen ein. Von der gesetzlichen Änderung betroffen sind grundsätzlich alle Gebietskörperschaften und Ressorts, das Bundeskanzleramt ist aber für die zentrale Plattform zuständig, über die ab September aktiv Informationen veröffentlicht werden müssen.
Eine halbe Million neuer Daten
Die staatliche Daten-Website data.gv.at ist zwar seit Jahren online, sie wird aber durch das Informationsfreiheitsgesetz deutlich wachsen. „Aufgrund der Vielzahl der künftig einspeisenden Stellen sind circa 500.000 zusätzliche Eintragungen pro Jahr zu erwarten“, schreibt das Bundeskanzleramt in seiner Antwort. Einmalig sind für den Ausbau der Plattform 800.000 Euro veranschlagt, „im folgenden Betrieb sind jährliche Kosten von 500.000 Euro zu erwarten“, heißt es.
Der ebenfalls im Bundeskanzleramt angesiedelte Verfassungsdienst koordiniert die begleitende Anpassung von Gesetzen und anderen Rechtsnormen, die aufgrund der Informationsfreiheit geändert werden müssen. Der Bedarf in den einzelnen Ministerien ist sehr unterschiedlich. Das Landwirtschaftsressort hat keine Gesetze identifiziert, das Sozial- und Gesundheitsministerium gleich 20 Vorschriften. Alle notwendigen Änderungen dürften über ein „Materien-Anpassungsgesetz“ gesammelt beschlossen werden, wie aus der Antwort des Bundeskanzleramts hervorgeht.
Bildungsministerium hat noch Fragen
Das Innenministerium hat ein eigenes Referat eingerichtet, das für „Auskunftspflicht und Rechtsdokumentation“ zuständig ist und bereits jetzt Auskunftsbegehren koordiniert. Andere Ministerien haben bisher keine derartigen Änderungen geplant, wie aus den diversen Anfragebeantwortungen hervorgeht. Im Finanzministerium wurde allerdings eine Arbeitsgruppe eingerichtet für den nachgeordneten Bereich der Finanzverwaltung.
Offenkundig dürften auch noch nicht alle Fragen geklärt sein, welche Informationen veröffentlicht werden müssen und welche Daten nicht veröffentlicht werden dürfen. Das geht aus der Antwort des Bildungsressorts hervor, das „noch eine Reihe von offenen Fragen“ hinweist. „Insbesondere das Spannungsverhältnis (zwischen) Informationsfreiheit und Schutz personenbezogener Daten bedarf einer Klärung“, heißt es.