Nach wiederholter Kritik an den großzügigeren Regelungen in Wien präsentiert die ÖVP am Donnerstag ihre Vorstellungen zu einer Reform der Sozialhilfe. Im Zentrum steht dabei die bekannte Forderung, die Sozialhilfe in voller Höhe erst nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts auszubezahlen. Für Asylberechtigte soll diese Frist erst mit der Zuerkennung des Schutzstatus anlaufen, präzisiert die ÖVP in ihrem aktuellen Papier.
ÖVP-Forderung
Volle Sozialhilfe erst nach fünf Jahren, auch Auslandsösterreicher wären betroffen
Geht es nach der ÖVP, sollen Zugewanderte erst nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich vollen Zugang zur Sozialhilfe haben. Durch Freiwilligenarbeit und Praktiker soll die Wartezeit verkürzt werden.
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