Der Verfassungsgerichtshof hat erneut einen Antrag von SPÖ und FPÖ zu Aktenlieferungen im Rahmen von U-Ausschüssen abgelehnt. Im Jänner waren die beiden Oppositionsparteien beim Höchstgericht aus formalen Gründen abgeblitzt, wobei es damals um Unterlagen für den Cofag-U-Ausschuss gegangen war. Diesmal scheiterten die beiden Parteien mit ihrem Antrag, staatsanwaltliche Akten aus dem Justizministerium für den zweiten U-Ausschuss („Rot-blauer Machtmissbrauch“) zu erhalten.

SPÖ und FPÖ hatten außerdem vorgebracht, dass der Untersuchungsgegenstand verfassungsrechtlichen Anforderungen widerspreche. Dies zu prüfen, stehe dem VfGH aber gar nicht zu, heißt es in einer Meldung des Höchstgerichts. Sehr wohl wurde aber eine Entscheidung zu Aktenlieferungen aus dem Justizministerium getroffen, die von SPÖ und FPÖ beantragt, von den Regierungsparteien mit ihrer Mehrheit aber abgelehnt wurden.

ÖVP und Grüne begründeten dies damit, dass SPÖ und FPÖ nicht nachvollziehbar dargelegt hätten, inwiefern die Unterlagen, die unter anderem die ÖVP-nahe Agentur Mediaselect betreffen, der Klärung des Untersuchungsgegenstandes dienen könnten. „Dieser Begründung ist nicht entgegenzutreten“, so der VfGH. SPÖ und FPÖ hätten nicht näher dargelegt, inwieweit sich diese Akten auf Handlungen beziehen, die vom Untersuchungszeitraum (11. Jänner 2007 bis 7. Jänner 2020) erfasst sind.