Vorübergehend nicht genutzte Asylquartiere haben wegen langfristiger Verträge für gehörige Kosten gesorgt. Wie eine Anfragebeantwortung des Innenministeriums an Neos-Mandatarin Stephanie Krisper zeigt, mussten seit Ende 2020 gut 2,5 Millionen aufgewendet werden. Alleine die Einrichtung in Schiefling verschlang rund 386.000 Euro. Gesamt wurden seit der Flüchtlingskrise 2015 etwa 13,5 Millionen für still gelegte Quartiere aufgewendet.
Nach wie vor werde durch das Missmanagement in der Grundversorgung unfassbar viel Geld beim Fenster hinausgeschmissen, ärgert sich Krisper. Der Rechnungshof habe klar dargelegt, was die Regierung zu tun habe – nämlich gemeinsam mit den Bundesländern ein übergreifendes Konzept für eine effektive und wirtschaftliche Vorgehensweise bei der Unterbringung und Betreuung von Asylwerbenden zu erarbeiten.
Verträge teilweise bereits beendet
Es sind vor allem die Mietkosten, die zu Buche schlugen. Sie belaufen sich über die vergangenen drei Jahre auf etwa 2,3 Millionen, dazu kommen noch einmal etwa 245.000 Euro an Betriebskosten. Neben der Betreuungseinrichtung in Schiefling waren vor allem jene am Wörthersee mit etwa 345.000 Euro und jene in Korneuburg mit fast 334.000 Euro teuer.
Dabei muss beachtet werden, dass die Einrichtungen nicht durchgehend stillgelegt waren bzw. bei einigen die Verträge bereits beendet wurden. Anfang Dezember waren von jenen, die auch ungenutzt Kosten verursachten, nur jene in Leoben und Frankenburg stillgelegt.
Kritik kam bereits vom Rechnungshof
Daher waren die angefallenen Kosten zuletzt nicht mehr allzu hoch. Im Vorjahr waren es etwa 143.000 Euro. Im Jahr 2022, dem bisher letzten einer starken Flüchtlingsbewegung, war übrigens kaum eine der Einrichtungen stillgelegt, de facto nur jene in Schiefling, weshalb diese Kärntner Betreuungsstelle auch über den Zeitraum die höchsten Kosten verschlang.
Der Rechnungshof hatte in einem Anfang 2022 veröffentlichten Bericht kritisiert, dass das Innenministerium zu lange Verträge für Asylquartiere geschlossen habe. Das Innenministerium verwies auf die große Flüchtlingsbewegung des Jahres 2015. Zur Bewältigung der anhaltenden Migrationsströme und zwecks Vermeidung von Obdachlosigkeit sei es oberste Priorität gewesen, ehestmöglich zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten im Bereich der Bundesbetreuung zu schaffen.
Einzelne Mietverträge laufen bis zu 15 Jahre
Der Rechnungshof merkte jedoch an, dass einzelne Mietverträge bis zu 15 Jahre gebunden seien. Lange Kündigungsfristen schränkten die Möglichkeiten, auf geänderte Rahmenbedingungen flexibel zu reagieren, zusätzlich ein. Dem Bund waren laut dem Bericht bis Ende 2020 Kosten von über elf Millionen für stillgelegte Betreuungseinrichtungen entstanden. Dazu kommen nun noch jene 2,5 Millionen seither, die die Anfragebeantwortung zeigen.