Beim Homeoffice wurde angesichts der aktuell rasant steigenden Infektionszahlen im Einvernehmen mit den Sozialpartnern beschlossen, dass die ursprünglich bis Endes des Jahres befristete Pendlerpauschale und Erweiterung des Unfallversicherungsgesetzes im Homeoffice bis März 2021 verlängert werden. An und für sich arbeiten Sozialpartner und Regierung ja überhaupt an einem neuen Konzept für die Heimarbeit, aber die Gespräche darüber wurden auf die lange Bank geschoben. Es gibt insbesondere keine Regelung für einen Kostenersatz durch den zusätzlichen Aufwand zu Hause.

Die kurzfristigen Regelungen zum Corona-Heimbüro umfassen drei wesentliche Punkte:

  • den Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte
  • das Pendlerpauschale als weiterführende Aufwandsentschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
  • einen organisatorischen Leitfaden unter wissenschaftlicher Begleitung.

"Wir stellen in den kommenden Wochen zwei Leitfäden zur Verfügung. Einerseits zum Thema Ergonomie am Arbeitsplatz im Home-Office, da dies unter den jeweiligen Methoden empfohlen wird. Andererseits ein Leitfaden zu Spielregeln im Betrieb für Home-Office und Mobiles Arbeiten, da aufgrund der neuen Situation neue Lösungsansätze gefordert sind. Beide Leitfäden sollen als Unterstützung in der Praxis für Betriebe und Beschäftigte zur Verfügung stehen", kündigte Arbeitsministerin Christine Aschbacher an.

Durch die Verlängerung kann das Pendlerpauschale in gleicher Höhe vom Arbeitgeber weiterhin gewährt werden, auch wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz aufgrund von Kurzarbeit oder Home-Office nicht zurücklegen.