Völkerrechts- und Verfassungsexperten widersprechen im Zusammenhang mit der Ortstafel-Frage einmal mehr dem Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ). Er hatte behauptet, die Ortstafel-Urteile des Verfassungsgerichtshofes würden der Menschenrechtskonvention bzw. dem "Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten" widersprechen. Dies kann allerdings weder der Grazer Völkerrechtler Wolfgang Benedek noch der Wiener Verfassungsjurist Theo Öhlinger nachvollziehen.

Zum Hintergrund: "Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen", heißt es in Artikel 3 des Rahmenübereinkommens.

Widerspruch. Haider argumentiert, dass diese Bestimmung der österreichischen Praxis widerspricht, die Größe der Volksgruppen zu ermitteln. Denn, so Haider: Wer bei der Volkszählung als Umgangssprache sowohl "Deutsch" als auch "Slowenisch" angibt, werde automatisch der slowenischen Volksgruppe zugerechnet. Damit werde den Betroffenen die Möglichkeit des freien Bekenntnisses zu einer bestimmten Volksgruppe genommen.