Man dürfe nicht leichtsinnig werden, warnte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Sonntag in einer Aussendung. Infizierte Schüler sollten zu Hause bleiben, ergänzte Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS).

"Uns war immer sehr wichtig, dass wir zum Schulbeginn so viel Freiheit wie möglich, und so wenige Einschränkungen wie nötig gewährleisten", so Wiederkehr. "Zu dieser Freiheit gehört aber auch, dass wir die Pandemie nach wie vor ernst nehmen. Daher ist es wichtig, dass wir Infektionen in den Schulen versuchen zu verhindern. Und das können wir unter anderem damit, dass infizierte Schülerinnen und Schüler – egal wie alt sie sind – zu Hause bleiben".

Hacker sagte, Covid-19 möge "bei manchen aus dem Fokus geraten sein" – "jedoch dürfen wir deshalb nicht leichtsinnig werden und müssen uns professionell auf den Herbst vorbereiten". Er sei sehr froh darüber, dass die Wiener Schul- und die Wiener Gesundheitsbehörde trotz der herausfordernden Situation gemeinsam klare Vorgaben für den Schulstart erarbeitet haben. "Darüber hinaus bitte ich alle, das Wiener Testangebot zu nutzen und noch vor Schulstart einen PCR-Test zu machen."

Grundsätzlich bleibe "eindeutig festzuhalten", dass Covid-19 ist eine ansteckende Krankheit bleibe. "Jede ansteckende Erkrankung beginnt mit der Infektion." Die Wiener Gesundheitsbehörde empfiehlt erkrankten Personen, "nicht am Unterricht teilzunehmen". Darüber hinaus wird in der Bundeshauptstadt empfohlen, dass ab dem zweiten Fall innerhalb von drei Tagen alle Personen in einem Klassen- bzw. Gruppenraum für fünf Tage eine FFP2-Schutzmaske bzw. einen Mund-Nasen-Schutz (Kinder von 6 bis 14 Jahren) tragen.

Schuljahr beginnt, wie altes geendet hat

Bundesweit beginnt das neue Schuljahr ab nächster Woche, wie das alte geendet hat – nämlich ohne generelle Test- bzw. Maskenpflicht. Allerdings dürfen Direktoren anlassbezogen, also etwa bei festgestellten Infektionen in einer Klasse, für bis zu zwei Wochen Antigentests und Masken vorschreiben. Das hat das Bildungsministerium bereits Ende August in einem Erlass an die Schulen festgeschrieben.

Allerdings empfiehlt auch das Ministerium auf freiwilliger Basis die Durchführung von Tests zu Schulbeginn. Wie schon im Vorjahr sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit am ersten Schultag bereits mit einem gültigen (PCR-)Test in die Schule kommen. Außerdem werden in der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigentests angeboten, die Schüler, Lehrer und Verwaltungspersonal nutzen können. Für die zweite Schulwoche bekommen die Schüler auf Wunsch drei Antigen-Schnelltests für die Verwendung daheim mit, um sich etwa Sonntagabend oder Montag früh zu testen.

Die Wiener Stadtregierung verwies in ihrer Aussendung am Samstag auf die generellen Regeln für den Herbst in den Schulen: Für alle Kinder bis inklusive der 4. Schulstufe, die positiv getestet wurden, ist der Besuch der Schule in ganz Österreich nicht zulässig. Positive Kinder unter elf Jahren dürfen auch nicht Kindergarten und Hort besuchen, da für sie das durchgehende Tragen einer FFP2-Schutzmaske nicht vorgesehen ist.

Symptomlose Lehrer und Schüler ab der Sekundarstufe I (Mittelschule, AHS-Unterstufe) dürfen hingegen trotz Infektion mit einer FFP2-Maske in den Unterricht kommen.

An Pflichtschulen (die in Länder-Kompetenz fallen) werden in der Mehrzahl der Bundesländer symptomlose coronainfizierte Lehrkräfte allerdings nicht in der Klasse stehen dürfen. Wien und das Burgenland haben diesen strengeren Weg bereits Ende Juli bekannt gegeben, zuletzt zogen auch Niederösterreich und Salzburg nach. In der Steiermark und Vorarlberg darf dort dagegen mit FFP2-Maske unterrichtet werden. Oberösterreich geht einen Mittelweg: Dort dürfen nur Volksschul-Lehrkräfte nicht mit Infektion in die Klasse.