"Wer künftig bei einem der sieben gemeinnützigen Wiener Ordensspitäler eine Stelle antritt, muss eine SARS-CoV-2 beziehungsweise COVID-19- Impfung vorweisen oder sich impfen lassen", gab Manfred Greher, der Sprecher der Wiener Ordensspitäler, am Dienstag bekannt. Für Neuanstellungen gilt damit eine Impfpflicht. Kommt ein neuer Mitarbeiter oder eine neue Mitarbeiterin trotz zuvor gegebener Zustimmung wider Erwarten der Impfpflicht nicht nach, wird die Probezeit beendet.

Und von dieser betroffen sind nicht nur alle neuen Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonen, sondern das gesamte neu eintretende Personal. "Wir haben als Krankenhäuser eine besonders hohe Verantwortung unseren Patientinnen und Patienten und unseren Mitarbeitenden gegenüber, und wollen das Corona-Infektionsrisiko für alle durch die neue Regelung möglichst auf null reduzieren", sagte Greher. Die Voraussetzung für dieses konsequente Vorgehen sei allerdings, dass künftig ausreichend Vakzine zur Verfügung stehen.

20 Prozent der Wiener Spitalsbetten

"Bei den bestehenden Mitarbeitenden haben wir uns seit der Verfügbarkeit von Corona-Impfstoffen erfolgreich bemüht, durch eine intensive Aufklärungsarbeit die Impfbereitschaft und Impfquote ständig zu erhöhen", so Greher. "Die Einführung der Impfpflicht für neue Mitarbeitende ist der konsequente nächste Schritt." Für eine generelle Impfpflicht für alle Mitarbeitenden der Ordensspitäler fehle die gesetzliche Grundlage.

In den sieben Häusern steht jedes fünfte Wiener Spitalsbett und es werden dort 25 Prozent alles stationären Patientinnen und Patienten der Stadt behandelt. Die Wiener Non-profit-Spitäler haben gegenwärtig mehr als 5000 Mitarbeitende.