Ein 63-jähriger Mann stand heute in Linz vor Gericht. Er soll seine ehemalige Lebensgefährtin absichtlich mit Covid-19 infiziert haben. Der Prozess begann bereits Ende Februar und wurde am 6. April fortgesetzt. Vor allem das Vorgehen der Gesundheitsbehörden wirft nun neue Fragen auf.

Dem Angeklagten aus dem Mühlviertel wird versuchte schwere Körperverletzung, vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten und Nötigung zur Last gelegt. Der Mann erkrankte Ende November an Covid-19. Er wurde unter  Quarantäne gestellt. Zu Hause soll er aber konsequent keinen Mund-Nasenschutz getragen haben und immer wieder in Richtung seiner - damals noch im selben Haushalt lebenden - Ex-Frau gehustet und sogar deren Handtuch benutzt haben. Laut Staatsanwaltschaft, um die Frau absichtlich anzustecken. Außerdem soll er die 70-Jährige einmal gegen den Türstock gedrückt und dabei leicht verletzt haben. Eine Ärztin stellte nach dem Vorfall eine Zerrung am Nacken und eine Corona-Infektion bei der Frau fest.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Die beiden Ex-Eheleute schilderten die Vorfälle komplett unterschiedlich. Er sagt, dass er von der Ex-Frau nach dem positiven Test gar nicht mehr ins Haus gelassen wurde. Die Frau meinte, dass er sich zuerst trotz Symptomen geweigert habe, überhaupt einen Test zu machen. Erst nachdem sie die Behörde informiert habe, sei er zum Arzt gegangen. Die Tochter stützte die Aussagen der Frau, der Sohn jene des Vaters.

Fragwürdiges Vorgehen der Behörden

Die neuen Zeugenaussagen am Dienstag brachten wenige neue Informationen zu den Anklagevorwürfen. Es stellte sich jedoch heraus, dass sowohl die Ex-Frau als auch der Sohn, die damals beide mit dem Vater im selben Haushalt lebten, keinen Absonderungsbescheid bekommen hatten. Dabei hätten sie eigentlich K1-Personen sein müssen. Beide verließen das Haus immer wieder. Der Sohn ging sogar
regelmäßig zur Arbeit. Er betont, sich dafür getestet zu haben.

Beim Angeklagten wurde zudem offenbar nur ein Antigen- und kein PCR-Test gemacht. Die Richterin will nun bei der  Bezirkshauptmannschaft Rohrbach nachforschen. Zudem sollen noch einmal weitere Zeugen gehört werden. Die Verhandlung wurde auf den 10. Mai vertagt, dann wird ein Urteil erwartet.