Der zweifache Olympiasieger war im vergangenen Dezember am Wiener Landesgericht verurteilt worden, weil er nach seiner aktiven Karriere als Trainer in einem Wiener Judo-Verein zwei unmündige Mädchen missbraucht hatte.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den Schuldspruch des zweifachen Judo-Olympiasiegers bereits im April bestätigt, nun war am OLG über die Strafberufung verhandelt worden. Der Strafrahmen reichte von einem bis zu zehn Jahren. Verteidiger Bernhard Lehofer hatte zahlreiche Milderungsgründe vorgebracht, von denen der Richtersenat jedoch nur den Verfahrensstillstand gelten ließ und das Urteil der ersten Instanz um zwei Monate verringerte. Der Anwalt hätte sich, wie er nach der Verhandlung sagte, eine größere Reduktion gewünscht. Seisenbacher selbst äußerte sich während und nach der Verhandlung nicht.

Verteidiger Bernhard Lehofer hatte sich eine größere Reduktion der Strafe gewünscht.
Verteidiger Bernhard Lehofer hatte sich eine größere Reduktion der Strafe gewünscht. © (c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)

Den gerichtlichen Feststellungen zufolge hatte das einst gefeierte Sportidol erstmals 1997 ein Kind körperlich bedrängt. Die Betroffene war damals neun Jahre alt. Von 1999 an kam es zu geschlechtlichen Handlungen, die sich bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres der Betroffenen wiederholten.

Ab Sommer 2004 machte sich der Ex-Judoka an ein damals 13 Jahre altes Mädchen heran, das er ebenfalls als Trainer in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein betreute. Auch mit diesem Mädchen kam es zu sexuellen Handlungen. Zuvor hatte Seisenbacher auf einem Judo-Sommerlager im August 2001 versucht, einer damals 16-Jährigen näher zu kommen. Die 16-Jährige wehrte ihn ab, dieser Vorgang wurde daher von der Justiz als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses qualifiziert.